|
|
Behördliche Genehmigungen und Merkblätter
Hier finden Sie sukzessive alle notwendigen Anträge und Merkblätter die Sie benötigen, damit dem Erfolg Ihrer Messebeteiligung auch von behördlicher Seite aus nichts im Wege steht.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung (§35 Waffengesetz) muss bis spätestens
25. Februar 2011 im Ordnungsamt eingegangen sein.
Ansprechpartner beim Ordnungsamt Sinsheim:
Herr Welker
Tel.: +49 (0) 7261 / 404 - 240
Fax: +49 (0) 7261 / 404 - 4530
Email: ordnungsamt@
sinsheim.de (Betreff: IWB - Waffenbehörde)
Allgemein gültige Merkblätter für alle Aussteller:
Für Händler aus D mit gültiger deutscher Waffenhandelserlaubnis:
Für Händler aus EU-Staaten mit gültiger europäischer Waffenhandelserlaubnis:
Händler ausserhalb der EU dürfen ohne deutsche Waffenhandelserlaubnis nur Waffen vertreiben, die nicht unter die Vorschriften des §21 Waffengesetz fallen.
Selbstverständlich schicken wir Ihnen auch gerne die gedruckten Versionen per Post zu. Senden Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an:
H & K Messe GmbH & Co. KG
Christina Wagner
Tel.:+49 (0) 711 - 72 23 10 24