Behördliche Genehmigungen und Merkblätter


Hier finden Sie sukzessive alle notwendigen Anträge und Merkblätter die Sie benötigen, damit dem Erfolg Ihrer Messebeteiligung auch von behördlicher Seite aus nichts im Wege steht.

Bitte beachten Sie:
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung (§35 Waffengesetz) muss bis spätestens
25. Februar 2011 im Ordnungsamt eingegangen sein.

Ansprechpartner beim Ordnungsamt Sinsheim:
Herr Welker
Tel.: +49 (0) 7261 / 404 - 240
Fax: +49 (0) 7261 / 404 - 4530
Email:  ordnungsamt@sinsheim.de (Betreff: IWB - Waffenbehörde)

Allgemein gültige Merkblätter für alle Aussteller:

Merkblatt_3__Sicherheitsinformationen_Hieb-und-Stosswaffen.pdf
Merkblatt_4_Sicherheitsinformation_zu_Dekorationswaffen__etc.pdf
Merkblatt_5__86a_verbotene_Zeichen.pdf
Merkblatt_6_Arbeitsschutz.pdf
Antrag_Sonderbewachung_KFZ_d.pdf

Für Händler aus D mit gültiger deutscher Waffenhandelserlaubnis:

Antrag_Ausnahmegenehmigung__35-d-e.pdf
Merkblatt_1_Ausnahmegenehmigung_D_und_EU.pdf

Für Händler aus EU-Staaten mit gültiger europäischer Waffenhandelserlaubnis:

Antrag_Waffenhandelserlaubnis_d-e.pdf
Antrag_Ausnahmegenehmigung__35-d-e.pdf
Merkblatt_1_Ausnahmegenehmigung_D_und_EU.pdf

Händler ausserhalb der EU dürfen ohne deutsche Waffenhandelserlaubnis nur Waffen vertreiben, die nicht unter die Vorschriften des §21 Waffengesetz fallen.

Antrag_Ausnahmegenehmigung_D_.pdf
Merkblatt_2_Ausnahmegenehmigung_nichtEU.pdf
 

Selbstverständlich schicken wir Ihnen auch gerne die gedruckten Versionen per Post zu. Senden Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an unter Tel.: +49 (0) 711 - 72 23 10 15.